Du hast es geschafft! Du hast deine Ausbildung begonnen und nach dem ersten Monat landet auch das erstes Gehalt auf deinem Konto. So schön es auch ist, sein eigenes Geld zu verdienen, eine eigene Wohnung zu beziehen und selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, so schwierig kann es sein, diese Kosten mit dem Azubigehalt zu stemmen.

Azubis verdienen nicht gerade üppig. Je nach Beruf und Region kann die Ausbildungsvergütung außerdem sehr unterschiedlich ausfallen. Bekommt ein Maurer- Azubi um die 765 Euro im ersten Lehrjahr, verdienen angehende Friseurinnen und Friseure etwa 450 Euro. Bedenkt man, welche Kosten anfallen für Miete, Strom, Heizung, Kleidung, Essen, Fahrtkosten, Handy, Freizeit und Hobbies und, und, und – bleibt am Ende des Monats vom Geld nicht mehr viel übrig. Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern erhält, hat unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto

Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag immer in Brutto angegeben. Da du als Auszubildender aber dazu verpflichtet bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, wirst du diesen Betrag nicht auf dein Konto ausgezahlt bekommen. Am Ende des Monats erhältst du immer deinen Netto-Lohn.

Merke dir: Brutto ist dein Gesamtgehalt … Netto ist dein Gehalt abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Steuern

Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen.

  • Für die Lohnsteuer ist deine Steuerklasse entscheidend. Diese richtet sich nach deinem Familienstand und ändert sich, wenn du heiratest oder Kinder bekommst. In der Regel werden Auszubildende in der Steuerklasse I (ledig, kinderlos) eingestuft.
  • Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn du der katholischen oder evangelischen Konfession angehörst. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.
  • Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen.

Ob du Steuern zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Wenn du mehr als 950 Euro im Monat verdienst oder dein Jahreseinkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.408 Euro brutto (Stand 2020) liegt, bist du steuerpflichtig. Dann führt dein Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (bei Kirchenzugehörigkeit) und den Solidaritätszuschlag von deinem Brutto-Gehalt an das Finanzamt ab.

Sozialabgaben

Die Sozialabgaben ergeben sich aus den Beiträgen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zusammengenommen betragen die Sozialabgaben etwa 40 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Davon zahlst du eine Hälfte und die andere Hälfte zahlt dein Ausbildungsbetrieb.

  • Die Rentenversicherung ist die Vorsorge für das Alter. Du zahlst jetzt Geld in die Rentenversicherung ein, um später eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen.
  • Mit dem Beginn einer Ausbildung bist du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert. Deshalb musst du eine eigene Krankenversicherung abschließen. Von der Krankenkasse werden deine Behandlungs- und Krankenhauskosten, teilweise auch Medikamente sowie das Krankengeld übernommen. Du kannst dir die Krankenkasse selbst wählen. Du hast 14 Tage Zeit, um deinem Arbeitgeber mitzuteilen, bei welcher Krankenversicherung er dich anmelden soll.
  • Die Pflegeversicherung sichert dich finanziell ab, falls du im Alter pflegebedürftig werden solltest.
  • Außerdem gehört die Arbeitslosenversicherung zu den Sozialabgaben. Wenn du mindestens 12 Monate in die Kasse eingezahlt hast, besitzt du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du arbeitslos werden solltest.

Die Sozialabgaben musst du allerdings erst zahlen, wenn du brutto mehr als 325 Euro Ausbildungsvergütung im Monat bekommst. Falls du weniger verdienst, übernimmt der Arbeitgeber diese Abgaben.